Jordan Bau GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jordan Bau GmbH

Vermietung / Buchung / Dienstleistungen

Für alle Mietverträge (Buchungsbestätigungen) der Fa. Jordan Bau GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie ausdrücklich zwischen Vermieter (Fa. Jordan Bau GmbH) und Kunden (Mieter) schriftlich vereinbart werden.

1. Zustandekommen des Vertrags

Aufgrund von Buchungsanfragen per E-Mail, prüft die Jordan Bau GmbH die Verfügbarkeit des Gewünschten und gibt per E-Mail Bescheid. (Mündliche, telefonische oder selbstverfasste Anfragen können nur unverbindlich beantwortet werden.) Der Interessent hat die Möglichkeit durch schriftliche Bestätigung die Anmietung zu wünschen. Sofern das Gewünschte dann immer noch verfügbar ist, teilt die Fa. Jordan Bau GmbH den Buchungspreis (= Mietpreis + Kaution) mit und anschließend die Bankverbindung. Der Kunde hat ab Mitteilung bis zum übernächsten Tag Zeit, dass die Zahlung bei der Fa. Jordan Bau GmbH eingegangen ist. Mit ordnungsgemäßer Zahlung des kompletten Betrags hat der Kunde rechtsverbindlich Anspruch auf Anmietung laut Anfragedaten und der Vertrag ist zustandegekommen. Die Anfrage ist zugleich Vertragsgrundlage inklusive AGB, auf die bei Unterzeichnung des Formulars (Vertrag) bei Schlüsselübergabe nochmals ausdrücklich verwiesen wird und auf sorgfältiges Durchlesen und Erklären der wichtigsten Grundlagen hingewiesen wird. Die Fa. Jordan Bau GmbH verpflichtet sich dann dem Mieter den Mietgegenstand (Stellplätze im Innen- und Außenbereich, Container, etc. laut Internetseite) ab Mietbeginn zu überlassen, sofern die Zahlung der Kaution und Mietbetrages fristgerecht eingegangen ist. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann die Fa. Jordan Bau GmbH das Recht in Anspruch nehmen, das Gewünschte anderweitig anzubieten und ggf. zu spät Bezahltes zurückzuerstatten, sofern keine Kosten angefallen sind. Sollte die Zahlung außerhalb der Frist sein, kann die Vermieterin den Mietvertrag trotzdem annehmen, sofern der Mietinteressent damit einverstanden ist und sofern die Vertragsabwicklung erfolgt. Die Vermieterin muss dem Interessenten maximal drei Vertragsunterzeichnungstermine während der üblichen Bürozeiten, bzw. Zeiten wie im Anfrageformular unter GRATIS-Besichtigungsterminen genannt, anbieten. Sollte dann trotz Zahlung die Unterzeichnung und/oder Legitimierung dennoch nicht zustande kommen, hat die Vermieterin das Recht zurückzutreten. Zuvor muss sie den Rücktritt anbieten und nochmals einen Termin anbieten. Die entstandenen Stornokosten sind vom beabsichtigten Mieter zu tragen. Sollte der beabsichtigte Mieter ohne Vertragsunterzeichnung und ohne Legitimierung das Mietobjekt somit unerlaubterweise benutzt haben, so hat er den vollen Monat zu bezahlen laut Mietpreis der aktuellen Preisliste, sowie einen Zuschlag von 25%, da die Mietpreise bei einer Nutzung von mindestens 12 Monaten berechnet sind. Sondermietpreise gelten dann nicht. Sollte auf die Stornokosten verzichtet werden, so ist dies reine Kulanz und beinhaltet keinen Rechtsanspruch.

1.1. Reservierungen sind nach erfolgter schriftlicher Bestätigung oder Zahlung des Rechnungsangebotsbetrages durch den Kunden verbindlich. Bei Stornierung entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn: Bei Buchungen von 1-3 Monaten bis 14 Tagen vor dem angegebenen Mietbeginn eine Email an vermietung@Jordan-bau.de gesendet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50 Prozent des berechneten Stellplatzpreises in Rechnung gestellt. Bei Buchungen von 4-6 Monaten bis 21 Tage vorher, ansonsten werden 45% in Rechnung gestellt; bei Buchungen von 7-9 Monaten: 28 Tage vorher, ansonsten werden 40% in Rechnung gestellt, bei Buchungen von 10-12 Monaten 35 Tage, ansonsten werden 35% in Rechnung gestellt.

Die IP-Adresse wird zur Identifikation bei jeder Online-Reservierung gespeichert. Nach der Fahrzeugübergabe wird der reservierte Zeitraum auch dann voll berechnet, wenn das Fahrzeug vor dem Ablauf der Reservierungszeit abgeholt wird.

1.2. Der Mieter hat das Abteil; bzw. den Mietgegenstand (Stellplatz im Innen- und Außenbereich, Container, etc. lt. Internetseite) besichtigt. Der Mieter erkennt den Zustand als vertragsgemäß an. Bei Übernahme hat er das Gemietete nochmals zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls ist von einem ordnungsgemäßen Zustand des Gemieteten auszugehen.

2. Nutzung / Einlagerung

Das Gemietete ist vom Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Veränderungen des Gemieteten, bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden. Veränderungen des Standplatzes dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Das Gemietete darf zu Lagerzwecken genutzt werden. Sonstige Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum, sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlicher Zustimmung bedürfen sind nicht gestattet.

2.1. Auf den Stellplätzen, ob innen oder Außenbereich, darf nur das Vereinbarte gelagert werden. In Containern etc. und in den Fahrzeugen auf den Stellplätzen dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Die Nutzung darf nur so sein, dass keine Gefahren entstehen und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter, sowie keine Umweltschäden. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete giftige, ätzende oder übel riechende Gegenstände einzulagern. Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden. Die Einlagerung von Wertgegenständen wie Pelze, Juwelen und Bargeld ist nicht gestattet.

2.2. Der Mieter hat den Mietgegenstand so zu nutzen, dass andere Mieter nicht gestört und beeinträchtigt werden. Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des Gemieteten; bzw. außerhalb der gemieteten Fläche, Gegenstände - auch nur vorübergehend - abzustellen oder zu lagern. Die Fluchtwege sind stets frei zu halten.

2.3. In den Gebäuden und Containern und auf dem Gelände gilt absolutes Rauchverbot.

2.4. Löst der Mieter oder eine ihn begleitende Person oder eine von ihm autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch einen Fehlalarm aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

2.5. Das Eingangstor der neuen Wetterschutzhalle ist während des Aufenthalts immer offen zu halten (siehe auch Beschriftungen und Anweisungen, sowie Einzeichnungen der Fluchtwege).

3. Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt, das Gemietete weder ganz noch teilweise unterzuvermieten.

3.1. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fa. Jordan Bau GmbH für das eingestellte Fahrzeug einen Notschlüssel erhält (ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs seitens Fa. Jordan Bau GmbH, dass das Fahrzeug in Notsituationen gerettet werden kann).

4. Zugang zum Gebäude und zum Gemieteten

Bei An- und Abfahrten zum Gebäude hat der Mieter die Straßenverkehrsordnung auf dem gesamten Firmengelände im Innen- und Außenbereich zu befolgen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist einzuhalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.

5. Mängel der Mietsache / Haftung

5.1. Etwaige Schäden sind der Fa. Jordan Bau GmbH unverzüglich zu melden.

5.2. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels an der Mietsache (anfänglicher Mangel oder von der Fa. Jordan Bau GmbH zu vertretender Mangel) oder wegen Verzugs der Fa. Jordan Bau GmbH mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel von der Fa. Jordan Bau GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung.

5.3. Es wird keinerlei Haftung für die Mietsache(n) übernommen. Diese sind vom Mieter selbst und direkt abzuschließen. Es wird ebenso keinerlei Haftung für andere Mieter übernommen. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Parkgaragen.

5.4. Die Überwachung, Unterhaltung, Pflege etc. betreffend der eingelagerten/abgestellten Gegenstände ist alleinige Aufgabe des Mieters. Die Fa. Jordan Bau GmbH übernimmt für Schäden an der Mietsache und für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen und die aus dem Verantwortungsbereich der Fa. Jordan Bau GmbH herrühren, eine Haftung nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Fa. Jordan Bau GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die direkten Zufahrten zum angemieteten Objekt dürfen kostenlos mitbenutzt werden. Es bestehen jedoch ausdrücklich keine Ansprüche für Dienstleistungen. Schneeräumung ist ausdrücklich NICHT enthalten. Jeder Mieter hat für die entsprechende Schneeräumung, Sauberhaltung der kostenlos mitgenutzten Zufahrt selbst zu sorgen. Der Vermieter ist berechtigt, einen Plan aufzustellen, indem jeder Mieter entsprechend eingeteilt wird oder an Dritten zu übergeben und die Kosten entsprechend umzulegen, sollte die Einhaltung nicht gelingen. Eine Haftung seitens Vermieter hinsichtlich nicht eingehaltener Pflichten des Mieters besteht nicht.

5.5. Der Mieter von Stellplätzen für Fahrzeuge etc. hat selbst für eine entsprechende Versicherung seines Fahrzeuges etc. zu sorgen. Eine Versicherung des Fahrzeugs etc. (Interieur) ist nicht im Mietpreis enthalten und kann auf schriftlichen Antrag kostenpflichtig dazugebucht werden.

5.6. Der Mieter haftet der Fa. Jordan Bau GmbH für alle Schäden, die nach dem Beginn der Nutzung des Gemieteten durch ihn selbst, ihn begleitende Personen, autorisierte Personen oder sonstigen Dritten, die mit seinem Einverständnis die Mietsache aufgesucht haben, verursacht worden sind. Der Mieter stellt die Fa. Jordan Bau GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

5.7. Die Fa. Jordan Bau GmbH haftet generell nicht für Schäden, die durch Fremdeinwirkung auf den Außen- und Innenparkplätzen entstanden sein könnten.

6. Betreten der Hallen / Gelände

Die Fa. Jordan Bau GmbH oder die von ihr beauftragten Personen betreten die Hallen und das Außengelände zur Prüfung des Zustandes der Hallen, zur Reparatur, zur Wartung, zur Prüfung der abgestellten Fahrzeuge (ohne Rechtsanspruch auf Prüfpflicht) (z.B. Ölaustritt). Bei Gefahr in Verzug ist die Fa. Jordan Bau GmbH ohne Ankündigungspflicht berechtigt, Fahrzeuge mit dem hinterlegten Notschlüssel aus der Halle herauszufahren.

7. Mietzins / Kaution / Stornierung vor & während Mietzeit / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

Individualvereinbarungen gelten als verbindlich. Bei Stornierung entstehen unseren Kunden keine Kosten wenn: Bei Buchungen von 1-3 Monaten bis 14 Tagen vor dem angegebenen Mietbeginn eine Email an verwaltung@Jordan-bau.de gesendet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50% des berechneten Stellplatzpreises in Rechnung gestellt. Bei Buchungen von 4-6 Monaten bis 21 Tage vorher, ansonsten werden 45% in Rechnung gestellt; bei Buchungen von 7-9 Monaten: 28 Tage vorher, ansonsten werden 40% in Rechnung gestellt, bei Buchungen von 10-12 Monaten 35 Tage, ansonsten werden 35% in Rechnung gestellt. Stornierungen nach Inanspruchnahme, Teilzahlungen oder Besichtigungen mit Zusagen des Kunden sind ebenfalls möglich. Diese sind ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Die Stornierungsgebühr beträgt dann 100% des Buchungspreises/Mietpreises ohne Kaution. Die Kaution wird vom Vermieter zurückerstattet, sofern die Mietsache und Schlüssel ordnungsgemäß an die Fa. Jordan Bau GmbH zurückübergeben werden unter Angabe der Bankverbindung zur Rückerstattung der Kaution.

Alle Preise sind ausschließlich für die Stellplatzmieten, Containerstellplatzmieten usw. berechnet ohne jegliche Zusatzleistungen. Kosten wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung (ohne Versicherung für das Abgestellte/Eingelagerte), sowie Allgemeinstrom sind enthalten. Zusätzlicher individueller Stromanschluss kann dazugebucht werden und wird nach Verbrauch zusätzlich abgerechnet.

7.1. Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.

7.2. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7.3. Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche des Vermieters nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

8. Pfandrecht

Die Fa. Jordan Bau GmbH hat das Recht, wegen sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis, mit deren Ausgleich sich der Mieter in Verzug befindet, ihr Vermieterpfandrecht an den vom Mieter eingelagerten Gegenständen oder abgestellten Fahrzeugen etc. - auch wenn nur vorübergehend erfolgt - geltend zu machen.

8.1. Dieses Recht steht der Fa. Jordan Bau GmbH bereits während des Mietverhältnisses zu, soweit es zur Abdeckung der Forderungen der Fa. Jordan Bau GmbH erforderlich ist.

8.2. Macht die Fa. Jordan Bau GmbH von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch, so ist der Mieter verpflichtet, die Gegenstände herauszugeben; bzw. der Fa. Jordan Bau GmbH mit dem hinterlegten Notschlüssel die Herausnahme zu gestatten zum Zwecke des Verkaufs.

8.3. Macht die Fa. Jordan Bau GmbH von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und beginnt der Mieter die eingelagerten Gegenstände zu entfernen, ist die Fa. Jordan Bau GmbH berechtigt, der Entfernung zu widersprechen und durch geeignete Maßnahmen die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände/Fahrzeuge in Besitz zu nehmen.

8.4. Die Fa. Jordan Bau GmbH ist berechtigt, nach Verkaufsandrohung mit Fristsetzung die eingelagerten Gegenstände im Wege des freihändigen Verkaufs oder der öffentlichen Versteigerung zum Ausgleich seiner Forderungen zu verwerten.

8.5. Die Fa. Jordan Bau GmbH hat außerdem (im Zuge des Mietpfandrechts) das Recht, das Eingelagerte/Abgestellte an einen anderen Platz auf dem Firmengelände zu deponieren oder abzustellen. Bei Fahrzeugen vom Innenbereich kann dies in den Außenbereich geschehen.

8.6. Der Mieter kann sein Gelagertes/abgestelltes Fahrzeug etc. nur durch Zahlung der ausstehenden Forderung an die Fa. Jordan Bau GmbH auslösen. Für die Rechtzeitigkeit vor Inanspruchnahme obiger Rechte hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

9. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Die Fa. Jordan Bau GmbH hat das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Dies ist insbesondere der Fall:

10. Beendigung

Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, zu reinigen, von ihm verursachte Schäden zu beseitigen. Das Mietobjekt ist nebst etwaiger Schlüssel an die Fa. Jordan Bau GmbH zurückzugeben. Die Fa. Jordan Bau GmbH gibt vom Mieter deponierte Notschlüssel an den Mieter zurück.

10.1. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert. § 545 BGB wird insoweit abgedungen.

10.2. Für die entstandenen Kosten bei nicht fristgerechter Räumung der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit muss der Mieter aufkommen, insbesondere für Kosten für Mietausfall.

10.3. Kündigungen des Mieters sind schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu erfolgen durch Einwurf in den Briefkasten direkt bei der Einfahrt der Anlage und sind konform des Vertrages zu tätigen. In der Regel, sofern nichts anderes vereinbart: Mit drei vollen Kalendermonaten.

10.4. Bei Sonderpreisvereinbarungen ist der Vermieter lediglich während der Zeit der Mindestvertragszeit, d.h. während der Zeitdauer des beidseitigen Kündigungsverzichts, i.d.R. 12 Monate an den Sonderpreis gebunden. Der Vermieter ist danach berechtigt, sofern eine monatliche Verlängerung vereinbart wurde, den Sonderpreis mit Monatsfrist zu ändern, bzw. zu kündigen und den Preis laut aktueller Preisliste zu verlangen. Die Mitteilung bzw. Preisänderungskündigung des Vermieters darf ausdrücklich per E-Mail erfolgen. Der Mieter ist jedoch berechtigt, die Preisänderung innerhalb einer Woche abzulehnen und den Vertrag aufzuheben mit gleicher Frist wie Preisänderungskündigungsfrist, somit mit vollem Kalendermonat.

11. Mehrere Mieter

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sie bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen der Fa. Jordan Bau GmbH. Zur Abgabe einseitiger Erklärung durch den Mieter besteht keine Vollmacht.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

13. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ist nicht zugleich der gesamte Vertrag (AGB) unwirksam, vielmehr tritt an Stelle dessen die gesetzliche Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Regelungslücke.